DIN 33430 

 

Die DIN 33430 regelt „Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen“

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. hat eine Norm initiiert, die erstmals verbindliche Qualitätskriterien und -standards für Eignungs- und Einstellungstests, Berufslaufbahnplanung und Bewerberauswahl festlegt. Sie regelt insbesondere die Qualifikationsstandards der Verantwortlichen für Personalfortbildung und -beurteilung im Unternehmen. Darüber hinaus legt sie Anforderungen für Beurteilungs- und Auswahlverfahren fest, ebenso Standards für die Instrumente, mit denen diese durchgeführt werden, zum Beispiel Testverfahren.

Die DIN 33430  bezieht sich auf den gesamten Prozess der Personalauswahl. Unternehmen, die sich normgerecht verhalten wollen, müssen daher ihr Prozedere überprüfen. Das reicht von einer detaillierten Stellenbeschreibung über die Anforderungsanalyse und den Einsatz von eignungsdiagnostischen Verfahren bis zur Qualitätskontrolle der Entscheidungsregeln. Zu den Verfahren gehören nicht nur Tests, sondern auch Assessment Center (AC) und Interviews. So entspricht zum Beispiel ein unstrukturiertes Einstellungsgespräch nicht der Norm. Schließlich sollte eine gute Entscheidung unabhängig von der Person des Interviewers sein. Prof. Dr. Reinhold S. Jäger, Leiter des Zentrums für empirische pädagogische Forschung der Uni Koblenz-Landau,  "Die DIN 33430 hat trotz aller Kritik und Gefahr des Missbrauchs ihre Berechtigung. Sie definiert dringend notwendige Standards im skurrilen Markt der beruflichen Eignungsdiagnostik." 

erschienen am 28. Feb 2004 in Beruf


Die Ziele der Initiative waren:

Die Regelungen der DIN 33430 umfassen: In der Konsequenz hat die Norm Auswirkungen auf:
a. Alle an den Verfahren beteiligten Personen
b. Alle eingesetzten Verfahren

Links Die Initiatoren: www.bdp-verband.org

Marktkenner erwarten, dass die Norm sich in kurzer Zeit zum Maßstab für die gesamte Branche entwickelt: Ähnlich wie der Duden maßgeblich für die Rechtschreibung ist, wird sie in ihrem Bereich die Leitfunktion übernehmen und damit de facto bindend sein. Als „maßgebliches justiziables Vergleichspapier bei denkbaren gerichtlichen Auseinandersetzungen“ kann sie zukünftig in Arbeitsrechtsprozessen eine wichtige Rolle spielen. Damit wird sie insbesondere für die öffentliche Hand große Relevanz haben. Doch auch große und mittlere Unternehmen können kaum an der DIN vorbei, wollen sie sich von vornherein arbeitsrechtlich absichern. Letztendlich ist sogar zu erwarten, dass die neue DIN auch zu einem Qualitätsmerkmal wird, auf das BewerberInnen achten, wenn sie sich für ein Unternehmen entscheiden.

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